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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1 Geltungsbereich
(1)Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen Gloport Deutschland GmbH, Ruhstraße 19, 22761 Hamburg, vertreten durch deren Geschäftsführer Herrn Sönke Corleis, geschäftsansässig daselbst (im Folgenden: Gloport) und dem Kunden.
(2)Gloport erbringt Dienste, Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
(3)Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen, insbesondere Geschäftsbedingungen des Händlers, sind nur dann Vertragsbestandteil und wirksam, wenn Gloport sie in ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich bestätigt.
(4)Von Mitarbeitern von Gloport abgegebene mündliche Nebenabreden zum Vertrag sind nur dann gültig, wenn Gloport sie ausdrücklich schriftlich bestätigt.
§ 2 Vertrag / Vertragsleistungen
(1)Die Präsentation der Dienstleistungen insbesondere im Internet stellt noch kein bindendes Angebot von Gloport dar.
Der Vertrag zwischen Gloport und dem Kunden über die Nutzung von Gloport-Diensten kommt durch den verbindlichen Auftrag (Abschicken des Online-Bestellformulars, Unterschreiben eines Antragsformulars (Norm 700) des Kunden und der anschließenden schriftlichen Bestätigung durch Gloport zustande. Darüber hinaus kommt ein Vertrag im Falle des erstmaligen Benutzens der Karte/des Portals durch den Kunden zustande.
(2)Soweit Bestell- oder Auftragsformulare verwendet werden, gelten diese als Bestandteil des Vertrages.
(3)Soweit Gloport kostenlose Dienste zur Verfügung stellt und Leistungen erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht, außer Gloport, ihre Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen haben grobfahrlässig oder vorsätzlich gehandelt und hierdurch einen Schaden verursacht.
(4)Es kommt nur ein rechtsgültiger Vertrag mit in Europa gemeldeten juristischen oder natürlichen Personen zustande. Gloport behält sich in Einzelfällen vor, Kundenanträge abzulehnen.
(5)Gloport räumt den Kunden die Nutzung von Subdomains ein. Die Sub-Domains wie auch die zugehörigen Domains bleiben im Eigentum und Besitz der Gloport.
§ 3 Pflichten des Kunden
(1)Bei der Anmeldung hat der Kunde seine Kenndaten (Name, Anschrift, Bankverbindung etc.) wahrheitsgemäß mitzuteilen. Änderungen sind Gloport unverzüglich zu melden.
(2)Die von Gloport ausgehändigte Gloport Card ist nicht übertragbar. Der Kunde hat die Gloport Card nach Erhalt unverzüglich zu unterschreiben
(3)Der Kunde ist verpflichtet, seine persönlichen Passwörter und Login-Kennungen vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Bei unberechtigter Nutzung durch dritte Personen haftet der Kunde für einen eventuellen Missbrauch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er Gloport schriftlich oder telefonisch zur Sperrung aufgefordert hat, außer er hat den Missbrauch nicht zu vertreten. Dem Kunden ist bekannt, dass er das Passwort jederzeit selbstständig ändern kann.
(4)Dem Kunden ist es untersagt, bei der Inanspruchnahme der Dienste von Gloport, die Rechte Dritter zu verletzen oder Dritte sonst zu belästigen. Der Missbrauch oder die Vornahme rechtswidriger Handlungen ist untersagt. Der Kunde ist verpflichtet, die Nutzung der Dienste von Gloport mit der größt möglicher Sorgfalt durchzuführen. Der Kunde hat auch im Übrigen die Erfüllung gesetzlicher Voraussetzungen und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme am Gloport-Netz erforderlich sein sollten.
(5)Der Kunde trägt die Verantwortung für sein über Gloport veröffentlichtes und versendetes Material. Der Kunde ist verpflichtet, hiervon Sicherungskopien anzufertigen und die auf seinen Internetseiten veröffentlichten Inhalte als eigene zu kennzeichnen (Impressum).
(6)Es ist dem Kunden untersagt, solche Materialen zu veröffentlichen oder zu versenden, die gegen geltendes Recht insbesondere dem Urheberrecht und dem Strafrecht verstoßen oder sonst wie sittenwidrig sind. Gleichfalls ist es dem Kunden untersagt, auf rechtsverletzende oder sittenwidrige Materialien und Inhalte im Sinne des Satz 1 etwa durch einen Link zu verweisen. Insbesondere ist es verboten die folgenden Inhalte zu verwenden, verbreiten oder zugänglich zu machen:
illegal gewaltverherrlichendes, volksverhetzendes, rassistisches Material und Inhalte, Propagandamittel, Kennzeichen verfassungswidriger Parteien oder ihrer Ersatzorganisationen oder Anleitungen zu Straftaten, pornographischer Materialien oder Inhalte, die Gegenstand des sexuellen Missbrauchs von Kindern oder sexueller Handlungen mit Tieren sind.
(7)Es ist dem Kunden verboten, E-Mails an Dritte zu versenden, die in einen solchen Versand nicht eingewilligt haben. Eine Ausnahme gilt für den Versand im Rahmen eines bestehenden Kundenverhältnisses, sofern die übrigen rechtlichen Anforderungen hierbei ordnungsgemäß beachtet werden. Vorgenanntes gilt auch für das Versenden von E-Mails insbesondere Massen-E-Mails in Chats und Internet-Foren.
(8)Der Kunde hat sicherzustellen, dass durch die eigene Präsenz (inklusive aller Programme, Datenbanken, etc.) keine Präsenzen oder Angebote anderer Kunden wie auch die Leistungsfähigkeit des Servers von Gloport beeinträchtigt werden und die Serverstabilität, Serverperformance oder Serververfügbarkeit in irgendeiner Weise beeinträchtigt wird. Insbesondere ist ein Missbrauch der Dienste von Gloport untersagt.
(9)Der Kunde verpflichtet sich, Gloport Störungen, Mängel und Schäden am System unverzüglich zu melden und alle Maßnahmen zu ergreifen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen.
(10)Die von Gloport zugänglich gemachten oder zukünftig zugänglichen Programme zur Einbettung in Kundenpräsenzen (Standard-CGI-Skripte, z. B. Besucherzähler, Gästebuch usw.), Inhalte, Text-, Bild- und Tonmaterialien sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Der Kunde darf solche Materialien und Programme für die Dauer des Vertragsverhältnisses nutzen und diese Inhalte auch personalisieren bzw. modifizieren. Eine weitere Nutzung, auch Vervielfältigung, Abgabe und Überlassung an Dritte, ist nicht gestattet. Ebenso ist die Verwendung der Materialien und Programme nach Ablauf des Vertragsverhältnisses nicht gestattet. Ausnahmen müssen abgesprochen und von Gloport schriftlich bestätigt werden.
§ 4 Schadensersatz / Vertragsstrafe
(1)Der Kunde hat Gloport jene Kosten zu erstatten, die für die Überprüfung, Feststellung und Behebung solcher Störungen, Mängel und Schäden entstehen, die der Kunde zu vertreten hat.
(2)Der Kunde hat Gloport die sachlichen und personellen Aufwendungen wie auch die übrigen Auslagen zu ersetzen, die Gloport durch eine Pflichtverletzung im Sinne des § 3 wie auch bei sonstiger vertraglicher Zuwiderhandlung oder schuldhaften Verhalten entstehen.
(3)Der Kunde haftet ferner für alle Schäden, die Gloport durch eine schuldhafte Pflichtverletzung im Sinne des § 3 oder durch sonstige schuldhafte missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Gloport-Dienste entstehen oder dadurch entstehen.
§ 5 Verfügbarkeit der Dienste / Ausfall / Wartungsarbeiten
(1)Die Leistungen werden von Gloport nach bestem Wissen und Gewissen gegenüber den Kunden erbracht. Die Verfügbarkeit der Gloport-Dienste im Internet beträgt mindestens 99 % im Jahresmittel.
(2)Gloport behält sich vor, seinen Service insoweit zu ändern oder zu erweitern, wie dies zur Verbesserung notwendig und/oder die technische Weiterentwicklung dies ermöglicht und/oder erfordert. Gloport verpflichtet sich dazu, solche Änderungen nur bei einer Zumutbarkeit für den Kunden und einer Berücksichtigung der Interessen des Kunden, weiterer Informationsanbieter und der eigenen Interessen von Gloport vorzunehmen.
(3)Im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit und Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen, behält sich Gloport das Recht vor, seine Leistung temporär zu beschränken. Gloport verpflichtet sich dazu, Leistungsbeschränkungen nur bei einer Zumutbarkeit für den Kunden und einer Berücksichtigung der Interessen des Kunden, weiterer Informationsanbieter und der eigenen Interessen von Gloport vorzunehmen.
(4)Voraussehbare notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten oder technische Änderungen werden dem Kunden innerhalb eines angemessenen Zeitraums vor der Betriebsunterbrechung angekündigt.
§ 6 Drittnutzung
(1)Dritte dürfen weder direkt noch indirekt die Dienste von Gloport anstelle des Kunden nutzen, es sei denn, dass der Dritte im Geschäftsbetrieb des Kunden beschäftigt oder Angehöriger einer dauerhaften häuslichen Lebensgemeinschaft ist, oder Gloport seine ausdrückliche schriftliche Zustimmung hierzu erteilt hat. Für die Nutzung durch Dritte haftet der Kunde. Ein Rechtsanspruch des Kunden auf Gestattung der Nutzung durch Dritte besteht nicht.
(2)Stimmt Gloport der Nutzung seiner Dienste durch Dritte zu, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen.
(3)Bei missbräuchlicher Nutzung durch Dritte ist Gloport berechtigt, Unterlassung zu verlangen. Gloport ist ferner berechtigt, Schadenersatz zu verlangen oder den Zugang des Kunden zu sperren, sofern der Kunde die missbräuchliche Nutzung zu vertreten hat.
§ 7 Widerrufsrecht
(1)Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Gloport Deutschland GmbH, Ruhrstr. 19, 22761 Hamburg, Email: info@gloport.com,
(2)Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde dem Verkäufer die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er dem Verkäufer insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf Kosten und Gefahr des Verkäufers zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
(3)Das Widerrufsrecht der Kunden erlischt vorzeitig, wenn Gloport mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Kunde diese selbst veranlasst hat (z. B. Nutzung der Dienste etc.).
§ 8 Zahlungsbedingungen / Zahlungsverzug
(1)Diese Gebühr für die von Gloport erbrachten Leistungen beträgt für die ersten zwei Monate € 49,-. Ab dem 3. Monat ist diese Gebühr ist monatlich fällig. Die monatliche Gebühr beträgt € 14,90.
(2)Alle vereinbarten Preise sind, sofern nicht schriftlich etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde, monatlich im Voraus zu entrichten und werden mit Zugang der Rechnung fällig. In Anspruch genommene Leistungen, die keinen vollen Abrechnungszeitraum erfassen, werden nach Kalendertagen abgerechnet.
(3)Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muss der Rechnungsbetrag spätestens am vierzehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. Bei Verzögerung ist Gloport berechtigt, eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu erheben. Dies gilt auch für jeden Fall einer Rücklastschrift.
(4)Nimmt der Kunde am Lastschriftverfahren teil, ist Gloport berechtigt, fällige Rechnungsbeträge und fällige wiederkehrende Beträge vom Konto des Kunden einzuziehen. Der an dem Lastschriftverfahren teilnehmende Kunde hat für hinreichende Deckung des mitgeteilten Kontos zu sorgen und Gloport eine Änderung seiner vertragswesentlichen persönlichen Daten (Name, Anschrift, Email-Adresse, Bankverbindung) unverzüglich mitzuteilen. Dem Kunden ist bekannt, dass die Angabe einer Anschrift außerhalb der EU oder einer Postfach-Adresse nicht ausreichend ist. Wird eine Lastschrift von Gloport durch die Bank des Kunden zurückgewiesen (Lastschriftrückgabe) oder der Abbuchung widersprochen, ist Gloport berechtigt, dem Kunden die hierdurch entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen und eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu verlangen. Der Kunde bleibt verpflichtet, die Entgelte zu zahlen.
(5)Sämtliche Preise verstehen sich stets, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes ausgewiesen ist, als Endverbraucherpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(6)Bei Zahlungsverzug ist Gloport bei einem Rückstand von Zahlungen für zwei aufeinander folgende Monate bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung für diesen Zeitraum oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Vergütung in Höhe eines Betrages, der die Gesamtvergütung für zwei Monate erreicht, zur sofortigen Sperre des Kundenzugangs wie auch zur Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt.
(7)Die Aufrechnung und die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts sind dem Kunden gegen Forderungen von Gloport nur gestattet, wenn die Forderung des Kunden von Gloport nicht bestritten wird, oder sie rechtskräftig festgestellt ist. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag zu.
§ 9 Preisänderungen
Gloport behält sich insbesondere im Hinblick auf Veränderungen der Marktlage und/oder Tarifstruktur vor, die vom Kunden zu zahlenden Entgelte zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraumes zu ändern, insbesondere zu erhöhen. Die Änderung teilt Gloport dem Kunden innerhalb eines angemessenen Zeitraums vor der Änderung mit. Erhöhungen der Entgelte geben dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht. Das Kündigungsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.
§ 10 Haftungsausschluss
(1)Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet Gloport lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch Gloport, seiner Mitarbeiter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus der Vornahme von unerlaubten Handlungen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
(2)Die Haftung ist gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen außer bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von Gloport, seiner Mitarbeiter oder seiner Erfüllungsgehilfen auf die bei Vertragsschluss typischer Weise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn.
(3)Die Haftung ist gegenüber Verbrauchern außer bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten, der Verletzung einer Kardinalspflicht oder Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit durch Gloport, seiner Mitarbeiter oder seiner Erfüllungsgehilfen auf die bei Vertragsschluss typischer Weise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn.
(4)Für Schäden, gleich welcher Art, die durch Datenverluste auf den Servern entsteht, haftet Gloport nicht außer im Falle eines grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Verschuldens von Gloport, seinen Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen. Gespeicherte Inhalte des Kunden sind für Gloport fremde Informationen im Sinne von § 11 Teledienstgesetz.
(5)Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
§ 11 Laufzeit/ Kündigung /Rückabwicklung
(1)Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Auftragsvergabe.
(2)Diese Vertragsdauer verlängert sich stillschweigend um weitere 12 Monate, wenn der Kunde nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragsdauer diese schriftlich gegenüber Gloport kündigt.
(3)Nach Ablauf der Vertragsdauer muss die Gloport Card zurückgegeben oder zurückgeschickt werden.
(4)Unabhängig von den Kündigungsgründen in Absatz 2 behält sich Gloport das Recht der Sperrung und Kündigung aus einem wichtigen Grund vor. Gloport behält sich insbesondere vor, den Zugang des Kunden wie auch dessen Gloport Card ohne Einhaltung einer Frist zu sperren, wenn der Kunde gegen den Vertrag, diese AGB, insbesondere gegen die in § 3 genannten Pflichten oder gegen sonstiges geltendes Recht verstößt, oder sonst ein wichtiger Grund vorliegt und der Kunde die entsprechende Pflichtverletzung auf eine entsprechende Abmahnung von Gloport nicht unverzüglich beseitigt. Die Sperrung des Anschlusses wie auch der Gloport Card gilt als fristlose Kündigung des Vertrages durch Gloport.
§ 12 Datenschutzklausel
Hinsichtlich des Datenschutzes gelten die Datenschutzbestimmungen von Gloport.
§ 13 Anwendbares Recht/Gerichtsstand
(1)Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2)Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt hat oder seinen Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Erfüllungsort und der Gerichtsstand für die sich aus unserem Vertrag ergebenden Streitigkeiten der Sitz von Gloport
§ 14 Schlussbestimmungen
(1)Gloport ist zu einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu jeder Zeit berechtigt. Gloport wird Änderungen mit einer angemessenen Frist ankündigen. Der Kunde hat das Recht, der Änderung zu widersprechen. Widerspricht er den geänderten Bedingungen nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe, so werden diese Vertragsbestandteil. Im Falle des Widerspruchs ist Gloport berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, in dem die geänderten oder ergänzenden Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.
(2)Im Übrigen bedürfen Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages und dieser AGB der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
(3)Bei Unwirksamkeit oder Unvollständigkeit einer Klausel des Grundvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen soll nicht der gesamte Vertrag unwirksam sein. Vielmehr soll die unwirksame Klausel durch eine solche ersetzt werden, die wirksam ist und dem Sinn der unwirksamen Klausel wirtschaftlichen am Nächsten kommt. Das Gleiche soll bei der Schließung einer regelungsbedürftigen Lücke gelten.
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